Luftbestattung

Die Luftbestattung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Aufgrund der gegebenen Friedhofspflicht ist diese Bestattung nur in einigen anderen Ländern möglich. Die Asche darf jedoch auch dort nur über bestimmten Gebieten verstreut werden. Die Luftbestattung setzt eine Einäscherung des Leichnams voraus. Die Asche des Verstorbenen wird danach in den Wind verstreut. Dies ist auf verschiedene Arten möglich: Die Asche kann aus einem Heißluftballon, einem Flugzeug oder einem Hubschrauber ausgestreut werden.
Bei dieser Bestattungsart empfiehlt es sich zu Lebzeiten vorsorglich eine Verfügung zu hinterlegen, die zum Ausdruck bringt, dass eine Luftbestattung gewünscht wird.