Was ist im Trauerfall zu tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt,
möglichst den Hausarzt oder auch im Bedarfsfall den Notarztdienst der Krankenkassen
oder den Notruf 112.
Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung einen Totenschein ausstellen.
Nach Ausstellung der Todesbescheinigung soll die verstorbene Person spätestens 36
Stunden nach dem Eintritt des Todes durch das Bestattungsunternehmen überführt
werden.
Unter der Telefonnummer 03441-714056 können Sie uns Tag und Nacht
erreichen. Nehmen Sie sich die Zeit zum Abschied nehmen, in der Familie oder auch
allein.
Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, informieren Sie uns bitte direkt.
Ist der Sterbeort das Seniorenheim oder Hospiz, werden wir durch das Leitungs- oder
Pflegepersonal der jeweiligen Institution informiert. Ein Arzt wird hinzugezogen,
um die Todesbescheinigung auszustellen.
Die Polizei muss verständigt werden, wenn es sich um einen Unfall mit Todesfolge
oder einen anderen Vorfall mit tödlichem Ausgang handelt. Ebenso veranlasst die
Polizei die Überführung der Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen zur
Rechtsmedizin. Vertrauensvoll besprechen wir dann gemeinsam mit Ihnen die weiteren
Vorgehensweisen, u.a. die Organisation der Trauerfeierlichkeiten.
Diese Unterlagen werden benötigt
– die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
– den Personalausweis des Verstorbenen (gegebenenfalls den gültigen Reisepass)
– das Familienstammbuch
– die Geburtsurkunde
– das rechtskräftige Scheidungsurteil bei Geschiedenen
– das Original der Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
– die Chipkarte der Krankenkasse
– die Rentenbescheide (z. B. Altersrente, Witwen- und EU-Rente)
– Bestattungsvorsorgevertrag/ Sterbegeldversicherung u. ä. (wenn vorhanden)